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Die BGV A3 Prüfung ist eine präventive Maßnahme
zum Schutz vor Elektro-Unfällen.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet regelmäßig
sein Stromnetz überprüfen zulassen.
Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen.
Es besteht eine Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern,
den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.
Zum Stromnetz zählen nicht nur Leitungen, sondern auch
jedes elektrische Betriebsmittel das unmittelbar betrieben,
also angeschlossen ist, oder potentiell für den Betrieb
vorgesehen ist.
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