|
BGV A3 = Berufsgenossenschaftliche Verordnung A3: Umfasst
die Sicherheitsüberprüfung ortsfester und ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel.
Unter ortsfeste Betriebsmittel fallen alle elektrischen
Betriebsmittel die fest installiert sind, oder nur
schwer zu bewegen sind. Darunter fallen z.B. Standbohrmaschinen,
Schweißtische, Heizstrahler, Herde, Spülmaschinen
oder DV-Anlagen wie Server-Racks bzw. dessen Endgeräte.
Unter ortsveränderlichen Betriebsmitteln versteht man
elektrischen Geräte, die ohne große Mühe
bewegt werden können wie Schreibtischlampen, Kaffeemaschinen,
Wasserkocher, Monitore, Computer, aber auch Netzteile, Verlängerungskabel
und Mehrfachsteckdosenleisten.
|